Allgemeine Informationen

Grundsätzlich ist ein Fahrdienst nur als Ganzes zu bezahlen. Das gilt auf jeden Fall für den sog. Gelegenheitsverkehr.

Die Anschnallpflicht hat sich auch verändert. Die Sonderregelung bei besetztem Wagen fällt weg. Jeder Fahrer unterliegt seit dem 1. Juli der Anschnallpflicht

Ärgerlich ist es auf jeden Fall für beide Seiten. Bei übermässiger Verunreinigung wird eine kostenpflichtige Reinigung beauftragt.