Allgemeine Informationen
Gilt der Fahrpreis pro Person oder pro Fahrzeug?
Grundsätzlich ist ein Fahrdienst nur als Ganzes zu bezahlen. Das gilt auf jeden Fall für den sog. Gelegenheitsverkehr.
Müssen sich die Fahrer eigentlich nicht anschnallen?
Die Anschnallpflicht hat sich auch verändert. Die Sonderregelung bei besetztem Wagen fällt weg. Jeder Fahrer unterliegt seit dem 1. Juli der Anschnallpflicht
Was für Konsequenzen hat es für den Fahrgast, wenn er sich in einem unserer Fahrzeuge übergeben muss?
Ärgerlich ist es auf jeden Fall für beide Seiten. Bei übermässiger Verunreinigung wird eine kostenpflichtige Reinigung beauftragt.
Informationen zu Krankenfahrten
Grundsätzliches
Alle Fahrten müssen im Voraus durch Ihre Krankenkasse genehmigt werden (Ausnahme: Fahrten zur stationären Aufnahme oder Entlassung). Stellen Sie dort bitte einen entsprechenden Antrag auf Genehmigung und Kostenübernahme von Krankenfahrten. Die Genehmigung müssen Sie bei jeder Krankenfahrt mit sich führen und dem Fahrer vorzeigen.
Fahrten zu ambulanten Behandlungen
Arztbesuch, Krankengymnastik, ambulante Behandlungen im Krankenhaus sind befreit nur für Inhaber eines Schwerbeschädigtenausweises mit den Buchstaben aG, H oder Bl und Personen mit Pflegestufe 2 oder 3; auf ärztliche Anordnung. In Sonderfällen gilt eine Befreiung auch für Personen ohne diese amtlichen Merkmale: Beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für Krankenfahrten jeglicher Art.
Zeigen Sie die Genehmigung bei jeder Fahrt vor. Weiterhin ist eine Verordnung jeder Fahrt durch den Arzt erforderlich (gilt u.a. als Anwesenheitsbescheinigung). Der gesetzliche Eigenanteil muss pro Fahrt bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze im Fahrzeug bar bezahlt werden.
Nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze (1% bzw. 2% Ihres Familien-Jahresbruttoeinkommens), erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung über die Befreiung vom Eigenanteil (Befreiungsausweis) und brauchen im Fahrzeug nichts mehr zu bezahlen.
Ambulante Operationen, Tagesklinik
(ambulante Behandlungen, die einen stationären Krankenhausaufenthalt ersetzen). Die Ärztliche Verordnung ist für jeder einzelne Fahrt erforderlich. Der gesetzliche Eigenanteil für die erste und letzte Fahrt, wird im Taxi bar oder auf Rechnung bezahlt.
Eigenanteil
Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse z. B. bei
Dialysepatienten
Die schriftliche Genehmigung der Fahrten durch die Krankenkasse ist jedoch vorab erforderlich. Über den Eigenanteil erhalten Sie eine Rechnung von uns. Die Höhe Ihres Eigenanteiles richtet sich nach den Bestimmungen Ihrer Krankenkasse. Nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze brauchen Sie keinen Eigenanteil mehr zu bezahlen. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie einen entsprechenden Bescheid erhalten haben.
Strahlen- / Chemotherapie
Vorherige schriftliche Genehmigung der Fahrten durch Ihre Krankenkasse erforderlich. Ärztliche Verordnung erforderlich (Serienfahrtennachweis). Übergeben Sie bitte diese Verordnung bei der ersten Fahrt dem Fahrer. Je nach Genehmigung Ihrer Krankenkasse entweder: Gesetzlicher Eigenanteil muss bei der ersten und letzten Fahrt bar bezahlt werden oder: Gesetzlicher Eigenanteil muss für jede Fahrt bezahlt werden. Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse.
Fahrten zur stationären Behandlungen
stationäre Aufnahme oder Entlassung bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag
- Ärtztliche Verordnung erforderlich
- Gesetzlicher Eigenanteil pro Fahrt muss jeweils bezahlt werden.
- Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse
Kostenträger: Unfallkasse, Berufsgenossenschaft, Krankenhaus
Berufs- bzw. Schulunfälle, Fahrten zu externen Behandlungen während eines Krankenhausaufenthaltes
Ärztliche Verordnung (Verordnung der Schule / des Kindergartens) erforderlich.
Dies gilt nur für Fahrten die durch Ihre Krankenkasse genehmigt wurden, sonst ist der volle Fahrpreis in bar zu bezahlen! Die von Ihrer Krankenkasse ausgestellten Befreiungsausweise haben nur eine befristete Gültigkeit!
Abrechnung
Der Fahrer braucht zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse:
- Name und Anschrift Ihrer Krankenkasse-/ Berufsgenossenschaft oder des Kostenträgers
- Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihre Mitgliedsnummer und Ihr Geburtsdatum
- ggf. Nummer des Befreiungsausweises
- Genehmigung Ihrer Krankenkasse Ihre Unterschrift auf einem Abrechnungsbeleg
- Ärztliche Verordnung